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Reisen mit medizinischem Cannabis

Urlaub, Geschäftsreise, Besuch bei der Familie – wer cannabisbasierte Medikamente benötigt, möchte sie auch unterwegs dabei haben. Worauf es ankommt, hängt davon ab, wohin du reist. Hier der sachliche Überblick.

Wohin geht die Reise?

Medizinisches Cannabis ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Beim Mitführen auf Reisen gelten – je nach Zielgebiet – unterschiedliche Regeln. Grundsätzlich gilt überall: nur in der Menge für den persönlichen Bedarf während der Reise, im Original aus der Apotheke und mit den passenden Nachweisen.

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Innerhalb Deutschlands

Führe dein Medikament in der Original-Apothekenverpackung mit und halte dein Rezept bzw. eine ärztliche Bescheinigung bereit – so kannst du den medizinischen Bedarf jederzeit nachweisen.

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Im Schengen-Raum

Für Reisen in andere Schengen-Staaten brauchst du eine behördlich beglaubigte Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens – pro Präparat eine, gültig bis zu 30 Tage.

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Außerhalb Schengens

Hier entscheidet das Zielland. Manche Länder verbieten Cannabis vollständig. Prüfe rechtzeitig die Einreisebestimmungen (z. B. über die Botschaft) – eine internationale Bescheinigung stellen wir auf Anfrage aus.

Die Schengen-Bescheinigung – kurz erklärt

Innerhalb des Schengen-Raums ist die Bescheinigung nach Art. 75 SDÜ der zentrale Nachweis: Sie bestätigt offiziell, dass du dein verschreibungspflichtiges Medikament für den persönlichen Bedarf legal mitführst. Ausgestellt wird sie ärztlich und anschließend von der zuständigen Behörde – in Berlin dem LaGeSo – beglaubigt. Jede deiner Sorten benötigt eine eigene Bescheinigung.

Wir übernehmen den Behördengang für dich

Ärztliche Bescheinigung, LaGeSo-Beglaubigung und Versand per Einschreiben – alles aus einer Hand, mit 7-Tage-Zustellgarantie. Du musst zu keiner Behörde.

Zur Reisebescheinigung →

Das solltest du dabeihaben

  • Medikament in der Original-Apothekenverpackung
  • Gültiges Rezept bzw. ärztliche Bescheinigung
  • Für Schengen: die beglaubigte Bescheinigung (Art. 75)
  • Nur die Menge für die Reisedauer
  • Bescheinigung am besten auf der gesamten Reise griffbereit
  • Bei Fernreisen: Einreiseregeln des Ziellands vorab geklärt
Bitte beachte: Reise- und Einreisebestimmungen können sich ändern und sind je nach Land unterschiedlich. Diese Seite ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Für Reisen außerhalb des Schengen-Raums prüfe bitte rechtzeitig die Regeln deines Ziellands. Ob eine Cannabistherapie für dich infrage kommt, klären wir ärztlich im Einzelfall.

So bekommst du deine Bescheinigung

Du buchst online, wir besprechen – falls nötig – kurz deine Sorten, erledigen den Behördengang beim LaGeSo und schicken dir die beglaubigte Bescheinigung per Einschreiben. Meist in 2–4 Tagen, garantiert binnen 7 Tagen. Alle Details, Preise nach Fall und die FAQ findest du auf der Reisebescheinigung-Seite.

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